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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Aufträge, Bestellungen, Verkäufe, Montagen, Lieferungen,

Leistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt worden ist, gelten diese AGB auch für sämtliche künftigen Geschäfte der Vertragspartner, ohne dass dies ausdrücklich neu vereinbart, werden muss. Abweichende

Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich fixiert und durch Unterschrift beider Parteien anerkannt sind. Sie sind selbst dann wirksam, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Angebot und Vertragsabschluss 

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die technischen Einzelheiten des Angebotes sind Annährungswerte. Abweichungen und Toleranzen sind zulässig. Ebenfalls unverbindlich sind Angaben in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Prospekten.

3. Preise 

Vereinbart sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Dies gilt nicht, wenn in einem Angebot/Kostenvoranschlag ausdrücklich schriftlich ein Festpreis vereinbart wurde. Die Preise verstehen sich exklusive unfrei ab Lager oder Werk. Ist in einem Angebot/Kostenvoranschlag – auch bei Lieferung an Nichtkaufleute – die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen, so handelt es sich um Nettopreise, zu denen gesondert die aktuell geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. Bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei Vereinbarungen, die Liefer- oder

Leistungsfristen von mehr als 3 Monaten nach Vertragsabschluss erhalten, kann der Auftragnehmer eine Preisanpassung durchführen, wenn die Preise für Energie, das benötigte Material oder Lohn- und Lohnnebenkosten ab Vertragsabschluss nachweislich um 5 % gestiegen sind oder die Umsatzsteuer erhöht wurde.

4. Lieferung und Leistung 

Alle genannten Termine und Fristen sind unverbindlich. Ist eine Lieferfrist vereinbart, beginnt diese mit dem Tag des Eingangs der Vorauszahlung beim Auftragnehmer. Die Vorauszahlung ist zwingende Voraussetzung für den Beginn der Auftragsbearbeitung und der Materialbeschaffung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware zum Fristende das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware durch den Auftragnehmer angezeigt wurde. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Bei Eintritt von

Hindernissen beim Auftraggeber oder seinem Lieferanten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abzuwenden waren, verlängert sich die Lieferfrist – auch bei Lieferverzug – angemessen. Zu solchen Hindernissen zählen beispielhaft Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Anlieferverzögerungen bei Rohstoffen und Halbfertigwaren, Streik und Aussperrungen und höhere Gewalt. Änderungen des Vertragsgegenstandes durch den Auftraggeber nach Auftragserteilung verlängern die Lieferfrist ebenfalls angemessen. Werden Lieferung und Leistung aus den erwähnten Gründen unmöglich, wird der

Auftragnehmer von seinen Verpflichtungen frei, ohne dass der Auftraggeber daraus etwaige Schadensersatzforderungen oder

Rücktrittsreche ableiten kann. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen sowie deren Zwischen-Abrechnung jederzeit berechtigt. Zu diesen Teilleistungen sowie deren Zwischen-Abrechnung gehören auch Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen.

Ist eine Versendung der Ware durch den Auftragnehmer vereinbart, erfolgt ab dessen Lager auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalte zu untersuchen und vorhandene Mängel unmittelbar dem Anlieferer (Transportführer) anzuzeigen und sich von diesem bescheinigen zu lassen. Hat der Auftraggeber durch Unterschrift bestätigt, dass er die Ware in ordnungsgemäßen Zustand erhalten hat, ist die nachträgliche Reklamation für offener Mängel ausgeschlossen.

5. Montage 

Der Mitarbeiter des Auftragnehmers ist nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Werden solche Arbeiten dennoch ausgeführt, ist der Mitarbeiter/Subunternehmer Auftragnehmer.

6. Zahlung 

Sobald der Auftraggeber den Auftrag erteilt hat, wird eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte des Brutto-Gesamtbetrages sofort und ohne Abzüge fällig. Die Abschlusszahlung in Höhe der anderen Hälfte ist bei vereinbarter Montage mit dem Tag des Einbaus sofort und ohne Abzug fällig, in allen anderen Fällen direkt bei Lieferung bzw. Anzeige der Bereitstellung zur Abholung an den Auftraggeber. Verspätet

eingehende Zahlungen befinden sich automatisch im Verzug und werden ab dem 11. Tag vorbehaltlich weiterer Ansprüche mit 8 % bzw. 5 % (bei Verbrauchern) über den jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank verzinst. Zahlungsverzug berechtigt den Auftragnehmer, von noch nicht ausgeführten Herstellungs- und Lieferverpflichtungen zurückzutreten oder erst Vorkasse zu verlangen. Gleiches gilt bei einer nach

Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers sowie dessen vorsätzliche Täuschung darüber. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.

7. Gefahrenübergang 

Die Gefahr zufälligen Untergangs, der Verschlechterung oder ähnlicher Leistungshindernisse geht mit der Auslieferung an den

Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers auf den Auftraggeber über. Verzögert sich die Versendung/Auslieferung versand- bzw. auslieferungsbereiter Waren aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verschulden hat, ist ihm das Leistungshindernis nicht zuzuschreiben.

8. An- und Abnahmeverzug 

Schweigt der Auftraggeber nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist, verweigert die Abnahme oder erklärt ausdrücklich, nicht abnehmen zu wollen. Kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung von mindestens 50 % des Herstellungspreises ohne Abzüge verlangen. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Lieferhindernis im Gefahrenbereich des Auftraggebers auftritt, welches er versäumt hat, rechtzeitig zu beseitigen. Im Fall des An- und Abnahmeverzuges hat der Auftraggeber den Rücktransport und die erneute Anlieferung sowie die anfallenden Lagerkosten zu ersetzen. Der Auftragnehmer kann sich zur Einlagerung eines

Fachunternehmens bedienen. Im Übrigen bleibt dem Auftragnehmer insbesondere bei Sonderanfertigungen die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

9. Eigentumsvorbehalt 

Alle gelieferten und gefertigten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum des Auftragnehmers. Es gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt. Weiterverkauf der Vorbehaltsware, deren Verpfändung und Sicherungsübereignung sind dem Auftraggeber nicht gestattet und verpflichtet ihn zum Schadensersatz. Die Einbestellung einzelner (Teil-

)Forderungen in die laufende Rechnung sowie Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Bei

Vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug und Weiterverkauf – ist der Auftraggeber berechtigt, die Vorbehaltware zurückzunehmen oder vom Auftraggeber die Abtretung seiner Ansprüche gegen Dritte zu verlangen. Die Kosten des

Rücktransports sowie des Verlustes – auch bei Unverkäuflichkeit – und eventueller Mindereinnahmen aus Weiterverkauf trägt der Auftraggeber. Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung tritt dieser schon jetzt an den Auftragnehmer ab; der

Auftragnehmer nimmt diese Abtretung an. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Angaben zu machen und die Schuldner über die Abtretung zu informieren.

10. Urheberrecht an Angeboten und Kostenvoranschlägen inklusiver aller Entwürfe, Fotos, Zeichnungen und Berechnungen 

Angebote und Kostenvoranschläge bleiben inklusive aller Entwürfe, Fotos, Zeichnungen, Berechnungen und sonstiger Bestandteile im Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Genehmigung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen – insbesondere Mitbewerbern zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, sind sie unverzüglich und unaufgefordert an den Auftragnehmer zurückzugeben. Gestattet der Auftragnehmer die Nutzung, Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ausdrücklich, trotz nicht Erteilung des Auftrags, ist für die Anfertigung der Kostenvoranschläge und Angebote eine Vergütung nach aktuellem Planungsstundensatz und Zeitaufwand zu zahlen. Der Auftragnehmer ist berechtigt Lieferungen und Produktentwicklungen mit seinem Namen oder Warenzeichen zu versehen. Sämtliche Urheberrechte, Patente, Geschmacks- und Verbrauchsmuster verbleiben beim Auftragnehmer. Verstöße dagegen werden rechtlich verfolgt.

11. Aufrechnungsauschluss 

Der Auftraggeber kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche gleich welcher Art, seine Leistung verweigern, sie zurückfordern oder mit solchen aufrechnen, es sei denn diese Gegenansprüche sind vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

12. Gewährleistung 

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen ab Gefahrenübergang. Ist ein gelieferter Gegenstand mangelhaft oder fehlen

zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so hat der Auftragnehmer unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche wahlweise das Recht, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel muss dem

Auftragnehmer unverzüglich bei erkennbaren Mängeln binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit, schriftlich mitgeteilt werden. Die

Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Auslieferung bzw. Gefahrenübergang. Der Auftragnehmer ist bei Fehlschlag von Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu einem zweiten Versuch – wiederum wahlweise – berechtigt. Bei erneutem Fehlschlag oder Verstreichen einer dem

Auftragnehmer angemessenen Nachfrist hat der Auftraggeber unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht. Die Nachbesserungskosten sind auf den Auftragswert begrenzt. Wird gelieferte Ware verändert, erlischt die Gewährleistungspflicht.

13. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung 

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Gleiches gilt für den Fall der Lieferung und Leistung durch seine Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

14. Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Auftragnehmers. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Ungültigkeit einzelner Klauseln 

Die Ungültigkeit einzelner AGB-Klausen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Sämtliche Änderungen und Nebenabreden bedürfen ausdrücklich der Schriftform.

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten – sofern zutreffend – (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren – sofern zutreffend – unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.